• Koenig Dornum Abb Titel

Die Gruft der Herrlichkeit Dornum in der St. Bartholomäuskirche

Die Grablege der Dornumer Herrscherfamilien
Abb. 1: Totenschild von Ferdinand Albecht Hikko von Closter (*3. Juni 1670, †27. August 1691), (Höhe 0,95 m, Breite 0,95 m, Öl auf Holz): „AŌ•İ69İ•DEN 27•AŬGŬST•STARB DER WOLGEBOHRNER / HERR HERR FERDİNAND ALBRECHT HİCCO VON / CLOSTER, FREŸHERR ZU DORNŬM ŬND PETKŬM, / NAT9 AŌ İ670 DİE•3•jUN: VIXİT ANNOS 21•MENS 2•DİES 25.“ Foto: S. Krabath, Aurich.

Eine bisher viel zu wenig gewürdigte Besonderheit des ostfriesischen Küstenraumes sind die zum Teil erhaltenen „Grüfte der Herrlichkeiten“. In Dornum ist nicht nur die Gruft erhalten geblieben, es befanden sich darin auch noch einige Särge und zahlreiche Sargteile der Familie von Closter. Ob diesen Bestattungen der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts eine ältere Tradition vorausgeht, ist unklar. Durch hohe Luftfeuchtigkeit, Kriegswirren und bauliche Veränderungen war die Gruft in einen schlechten Zustand geraten – konservatorisch und pietätlos. Die Gruft Dornum bot aufgrund der Rahmenbedingungen die Möglichkeit, beispielhaft und als Vorreiter für andere Grüfte die Bestattungskultur in der frühen Neuzeit zu untersuchen. Als Forschungsmodul „Tod und Herrlichkeit“ im INTERREG IV A Projekt „2013-Land der Entdeckungen“, betreut von der Ems-Dollart-Region (EDR), wurde die Gruft im Jahre 2011 untersucht, dokumentiert, gesichert und der Öffentlichkeit präsentiert. Das gesamte archäologische Ausstellungs- und Forschungsprojekt wurde mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) gefördert und vom Land Niedersachsen sowie den niederländischen Provinzen Drenthe, Fryslân und Groningen kofinanziert. Eine solche Aufgabe war nur mit dem Engagement vieler möglich! Angefangen bei dem Team der Planung und der Unterstützung bis hin zu den bearbeitenden Wissenschaftlern. Die Aufzählung aller umfasst nahezu zwei Seiten, daher seien an dieser Stelle stellvertretend und Volker Karkutsch, Claudia Brüggemann, Detlev Abel, Dana Vick, Dr. Regina Ströbl, Dr. Andreas Ströbl, Inga Blohm, Markus Tillwick und Lothar Sprenger genannt. Bitte entnehmen Sie das gesamte Team der umfangreichen Publikation.

In Dornum bietet sich das Ensemble für eine Betrachtung von Bestattungskultur und Leben im 17./18. Jahrhundert an, die Kirche mit der Gruft, der Grablege der Familien auf der Norderburg, vor allem von Closter, steht der Burg später dem Schloss als Wohnort der Familie in direkter Achse gegenüber – „Tod und Herrlichkeit“.

Herrschaft und Wehrbau nahmen im friesischen Küstenraum eine grundlegend andere Entwicklung als weiter südlich im Binnenland: Es setzte sich kein flächendeckendes Herrschaftssystem oder Feudalsystem durch. Bereits im 13. Jahrhundert stellten sich jedoch „Große und Reiche“ durch Steinhäuser, militärisches Gefolge und Geschlechterverbände dar. Hier trat auch erstmals der Begriff „Häuptling“ auf. Er wurde für eine Person benutzt, die zeitlich befristet bei Klage-, Kriegs- und Fehdeführung eine herausragende, nicht vererbbare Funktion erhielt. Durch wiederholte Flutkatastrophen und die Pest in der Zeit um 1350 wurde es für die soziale Oberschicht möglich, ihre Macht in förmlich anerkannte vererbbare Herrschaft, die „Herrlichkeit“ zu verwandeln. Die „Herrlichkeit“, an deren Spitze der „Häuptling“ stand, war ein personales und dynastisches Prinzip, das sich ab der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts durchsetzte.

In Dornum im Landkreis Aurich bestanden seit der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts drei Burgen, die Westerburg, die Norderburg und die Osterburg. Alle drei Burgen wurden zunächst in Form von Steinhäusern errichtet. Es war nicht ungewöhnlich, dass mehrere Häuptlingsfamilien in einem Ort als Kirchenherren auftraten. Die Kirche in Dornum jedoch war ausschließlich mit den Herren der Norderburg verknüpft. Die Norderburg war ab 1420 im Besitz der Familie Attena, darauf den Kankena, in 16. Jahrhundert an die von Closter und im 18. Jahrhundert an die von Closter/von Danckelmann. Sie wurde in der Sächsischen Fehde 1514 zerstört und im 17. Jahrhundert zu einer repräsentativen Wasserburg, dem heutigen „Schloss“, mit vierflügeligem Hauptgebäude, Vorburg und Torgebäude mit Turm sowie Park ausgebaut.

Abb. 2: Ansicht des Kopfhauptes des Sarges der Otilia Dorothea von Closter (*7. Dezember 1663, †4. April 1666), Länge 1,33 m. Foto: Diplomfotograf L. Sprenger, Dresden.

Die Bartholomäuskirche ist im aktuellen Zustand außen 26,4 m lang und 12,3 m breit. Es handelt sich um eine rechteckige backsteinerne Saalkirche aus dem 13. Jahrhundert. Die Westseite der Kirche wurde im 17. Jahrhundert um ca. 3,5 m verkürzt. Das Innere der Kirche war ursprünglich in drei Jochen gewölbt, wovon heute nur noch Reste der Wandvorlagen, Schildbögen und Rippen erhalten sind. Am Ende des 17. Jahrhunderts wurde ein hohes hölzernes Tonnengewölbe mit Ankerbalken eingezogen. Die aufwendige Innenausstattung des späten 17. Jahrhunderts zeigt wiederum die enge Verbindung zwischen Herrlichkeit und Kirche, sie wurde umfassend von den Herren der Norderburg gestiftet, zumeist der Familie von Closter. Besonders zu nennen sind beeindruckende doppelgeschossige Emporen im Norden und Westen der Kirche, die Empore mit dem Familienwappen, der Altaraufsatz sowie die Kanzel.

Für Personen der Familien der Stifter bzw. des Patronats oder der Häuptlingsfamilien wurde es im Mittelalter üblich, in ihrer Kirche bestattet zu werden. Die Form des Grabmals war zunächst die Grabplatte, welche über dem Grab in den Boden eingelassen wurde, auf einer Tumba lag oder zu einem sarkophagähnlichen Überbau gefügt wurde. Im Kirchenraum von Dornum sind von der Familien Kankena fünf Grabplatten der Zeit 1492 bis 1568 erhalten, die ursprünglich Erdgräber und Grabkeller im Kircheninneren abdeckten. Die Zeit der Familie von Closter ist mit vier Grabplatten der Zeit 1563 bis 1700 belegt. Anhand der Grabsteine ist die Abfolge der Familien Attena, Kankena, von Closter, von Danckelmann, von Wallbrunn und schließlich von Münster nur noch zum Teil nachvollziehbar. Eine Besonderheit sind die in großer Zahl erhaltenen Totenschilder im Kirchenraum. Aus dem Zeitraum 1634 bis 1752 sind 17 ca. 1 m x 1 m große mit Wappen und Text bemalte hölzerne Schilde der Familien Beninga, von Closter (Abb. 1), Fridag, de Lake von Villiers, van Does, von Danckelmann, von Wallbrunn und von Münster erhalten.

Die 9,5 m x 10,5 m messende Gruft unter dem Altarraum der St. Bartholomäuskirche in Dornum befand sich vor den Untersuchungen in einem denkbar schlechten Zustand. Särge und Bestattungen waren durch unsachgemäße Behandlung, Verschluss der Belüftungsöffnungen, Auslagerung und Rücktransport der Bestattungen während des Zweiten Weltkrieges sowie willkürliches Stapeln der Bestandteile stark in Mitleidenschaft gezogen worden. Die Maßnahme beinhaltete die Restaurierung der Särge, die Rückbestattung der Gebeine, die Sanierung des Raumes und die Möglichkeit, die Särge durch eine Glastür zu betrachten. Erst bei der Restaurierung der Wände wurden eine Bemalung mit schwarzen Festons, bogenförmigen Girlanden und Schleifen festgestellt. Aus mehreren Überlieferungen ist bekannt, dass nach 1970 mindestens 12 Särge in der Gruft gestanden haben. Es konnten jedoch nur noch acht Särge wieder zusammengefügt werden. Weiter einzelne teilweise sehr repräsentativ bemalte Hölzer weisen auf die ursprüngliche Pracht hin. Neben den restauratorischen und dokumentierenden Arbeiten wurden auch zahlreiche Aspekte wissenschaftlich untersucht, so die Aspekte der Anthropologie und der Textilien. Doch mehr dazu vgl. in der umfangreichen Publikation.

Die Särge in der Gruft sind barocke Trapezgiebeldeckelsärge. Sie bestehen aus einem Innen- und einen Außensarg. Die Innensärge entsprechen nahezu den Außensärgen in der Form, werden jedoch mit einem flachen Deckel geschlossen. Alle Außensärge sind aus Eichenholz, die Innensärge aus Weichholz, die Beschläge sind aus Eisen. Die Beschriftung der Särge ist bis auf eine Ausnahme aufgemalt. Die Särge waren zumeist dunkel/schwarz gefaßt und hell oder bunt bemalt. Die Särge Nr. 1 und Nr. 4 lassen sich aufgrund vergangener Schrift keiner Personen mehr zuweisen. Zumindest Nr. 4 war ursprünglich außen mit schwarzem Samt überzogen.

Sarg Nr. 2 weist Beschläge in Akanthusornamentik und Schrift auf, er gehört Dorothea Magdalena von Closter, geborene Fränking (*23. Juni 1634, †8. April 1682), Mutter von Nr. 3 und Nr. 7, Schweigertochter von Nr. 5, Länge 2,18 m.

Sarg Nr. 3 gehört Ferdinand Albrecht Hicko von Closter (*3. Juni 1670, †12. August 1691), Sohn von Nr. 2 und Enkel von Nr. 5, Bruder von Nr. 7, Länge 2,46 m. Der mächtige Sarg 3 zeigt die Verwendung von bis zu 8 cm starken Planken, üblich sind Brettstärken von ca. 3 cm.

Sarg Nr. 5 gehört Hero Mauritz von Closter (*28. März 1594, †6. November 1673), Schwiegervater von Nr. 2, Großvater von Nr. 3 und Nr. 7, Länge 2,15 m. Ein zeitgenössisches Bildnis von ihm und seiner Familie ist im Dornumer Schloss zu sehen.

Abb. 3: Seitenansicht des Sarges der Eberhardina Juliana Louisa von Closter (*2. Dezember 1711, †1. September 1712) Länge 0,91 m. Foto: Diplomfotograf L. Sprenger, Dresden.

Sarg Nr. 6 gehört dem Freiherren und königlich Preußischen Geheimrat Johan von Danckelmann (*4. Januar 1637, †4. März 1706), Großvater von Nr. 8, Länge 2,15 m. Der Sarg ist sehr aufwendig mit Akanthusblättern und Voluten bunt bemalt. Beachtenswert ist, dass der Deckel nicht zum Abheben bestimmt war, sondern sich Schrauben am Kopfhaupt befanden. Das heißt, dass der Innensarg vom Kopfhaupt her in den Außensarg eingeschoben und mit einer sechseckigen Platte verschlossen wurde. Diese Art des Sargbaus ist auch aus anderen Grüften bekannt und erscheint in der Dornumer Gruft bei zwei Särgen.

Sarg Nr. 7 gehört Otilia Dorothea von Closter (*7. Dezember 1663, 4. April 1666), Tochter von Nr. 2, Schwester von Nr. 3, Enkelin von Nr. 5, Länge 1,33 m. Der Kindersarg sticht durch seine flächendeckende Beschriftung mit über 7900 eisernen Rundkopfnägeln heraus. Ähnliche Beispiele sind von barocken Särgen aus Berlin bekannt, die Nägel wurden aber dort weitaus sparsamer eingesetzt. Der Kindersarg zeigt, wie sich die Trauer um ein zweieinhalbjähriges Mädchen in aufwendiger Sarggestaltung niederschlägt. Die Inschrift lautet: „OTİLİA. / DOROTHEA / VON CLOSTER. / JST GEBOREN ANNO.“ „İ663 DEN. 7.DET / ∞ ZEMBER ∞.“ „.VND. / GESTORBE / N.ANNO.İ666.“ „DEN 4. APRIL.“ „∞JEREM.C.31.V.3 ∞ / .İCH HABE DİCH JE VND JE GELIBET.DARUMB HABE İCH DİCH / ZU MIR GEZOGEN AUS LAUTER GÜTE ∞.“ „∞ BUCH DER WEİSHEİT.C.4.V.İ3.14 ∞ / ER İST BALT VOLKOMMEN WORDEN VND HAT VİEL / JAR ERFÜLLET.DEN SEİNE SELE GEFÄLLET GOT.DAR / UMB EILET MIT IHM AUS DEM BÖSN LEBEN ∞.“ „∞ BARUCH.C.İ0.V.2 3. ∞ / JCH HABE EİCH ZİEHEN LASSEN MİT TRAUREN. / VND WEİNEN.GOT ABER WİRT EİCH MİR WİEDER ∞ / GEBEN MİT WONNE UND FREUDE EWİGLİCH. ∞ ∞“ (Abb. 2).

Sarg Nr. 8 gehört Eberhardina Juliana Louisa von Closter (2. Dezember 1711, 1. September 1712), Enkelin von Nr. 6, Länge 0,91 cm. Der als Säugling verstorbenen Tochter des von Haro Joachim von Closter wurde ein liebevoll gestalteter Sarg zugedacht. Auf dem Kopfhaupt ist das Allianzwappen von Closter/Kankena aufgemalt, auf dem Fußhaupt das Wappen der Freiherren von Danckelmann. Die Inschrift lautet: „Anno 1711 den 2. Decemb. Ist Gebohren Eberhardina / Juliana Louisa von Closterfreÿfräulein von Dornum / und Pettecom Gestorben den 1. Septemb. 1712.“ „Der Mensch von Weibe Gebohren lebet kurtze / Zeit, und ist voll unruhe, Gehet auff wie eine / Blume, und fallet ab, fleicht wie ein / Schatten und bleib[et nicht]“ (Abb. 3).

„Heʃ ekiell Cap: 24. Vers. 16. 17 18. / Du Menschenkind Sihe / Ich will dir Deiner Augenluʃt Nehmen Durch Eine Plage, Aber Du / ʃolt Nicht klagen Noch [weinen noch]\ / [Eine Thräne] Laʃsen. Heimlich Magʃt Du Seuffzen / Aber keine Todtenklage Führen / Sondern Du / ʃolt deinen \ / Schmuck Anlegen Und Deine Schuh Anziehen Du Solt Deinen Mund Nicht Verhüllen und [nicht das Trauerbrot essen]\“ (Einzelnes Sargbrett E 9).

Sonja König

 

Literatur:

Sonja König: Tod und Herrlichkeit : Die Gruft der Herrlichkeit Dornum in der St. Bartholomäuskirche = Dood en heerschap : de grafkelder van de heerlijkheid Dornum in de St. Bartholomeuskerk. Hefte zur ostfriesischen Kulturgeschichte 2 (Aurich 2014).

Regina Ströbl, Andreas Ströbl, Dana Vick: Häuptlingsgruft in neuem Glanz – Die Grablege unter der St. Bartholomäuskirche in Dornum. Berichte zur Denkmalpflege in Niedersachsen 1, 2013, 26–28.

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